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Die F.C. Flick Stiftung hat gemeinsam mit dem Moses Mendelssohn Zentrum angeregt, die Bekämpfung von Antisemitismus in der Brandenburger Landesverfassung zu verankern. Dazu heißt es in der zugehörigen Pressemitteilung:

“Zu einer wirklich wirksamen und nachhaltigen Bekämpfung des Antisemitismus wird es notwendig sein, entsprechende rechtliche Grundlagen zu schaffen. Die Aufnahme eines Staatsziels gegen Antisemitismus in der brandenburgischen Landesverfassung, wäre ein erster Schritt.

Wir regen an, Artikel 7a der Landesverfassung wie folgt zu ergänzen:

Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankengutes sowie Antisemitismus in allen seinen Erscheinungsformen entgegen.

Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen, ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.”

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